Sachverständiger für Feuchteschutz

Als Sachverständiger für Feuchteschäden  werde ich hinzugezogen, wenn die Ursache für eine Durchfeuchtung am Baukörper aufgetreten ist und nicht klar ist woher Sie kommt.

Der Ablauf einer gutachterlichen Tätigkeit gliedert sich wie folgt:

 

1   Der Ortstermin

2.  Der Messtermin
3.  Die Probeentnahme / Bauteilöffnung
4.  Die Auswertung

 

Das Vorgespräch

dient dazu die, Fakten zusammenzutragen um den Zweck und die Rahmenbedingungen des Gutachtens festzulegen:
 

Gebäudebezogen: 

Eigentümer / Mieter, Baujahr Objekt ,Baupläne, falls Sanierungen erfolgten,  Materialien.

Nutzerbezogen:

Nutzungssituation, saisonale Besonderheiten, evtl. Baumaßnahmen im Aussenbereich Informationen von Nachbarn oder Vorbesitzern.

Maßnahmen:

Welche Messungen und Untersuchungen werden notwendig.

Vergütung:

Welche Kosten entstehen für Ortstermin, falls Untersuchungsaufwand bereits genau definiert werden kann, für das Gesamtgutachten. Unterzeichnung eines Werkvertrags.

Festlegung der Zahlungsmodalitäten.

 

Die Messungen

dienen der genauen Analyse der Bausubstanz sowie der Ursacheneingrenzung des Feuchteschadens. Durch den Einsatz hochmoderner Messtechnik bin ich in der Lage weitgehend zerstörungsfrei  nötige Daten zu ermitteln. 

 

Die Probenentnahme / Bauteilöffnung

dient der Entnahme von Proben zur genauen Analyse in einem Labor und somit der Beweisanalyse und -sicherung. Sind Materialproben vorhanden, sind sehr exakte Ergebnisse über  z.B. Befallsgrößen und der Bestimmung der Pilzgattung bei mikrobiologischem Befall möglich.

Die Bauteilöffnungen sind nötig, um mögliche, vorher eingemessene Leckverdachtstellen freizulegen, oder um nicht zugängliche Bereiche z.B. optisch inspizieren zu können. Auch bei den beschriebenen Tätigkeiten versuchen wir möglichst zerstörungsarm oder zerstörungsfrei vorzugehen.


Die Auswertung des Wasserschaden, Feuchteschadens, Schimmelbefalls

dient letztlich zur Beurteilung des Soll-/Ist-Zustandes und somit als Grundlage, notwendige Maßnahmen vorschlagen zu können. Die Daten aus dem Ortstermin, die Messergebnisse, mögliche Laborberichte und vorhandene Bauunterlagen werden mit entsprechenden Regelwerken z.B. WTA Vorschriften  und DIN-Vorschriften verglichen und schlussendlich zu einem Gutachten zusammengefasst.