Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird im Auftrag einer Privatperson erstellt. Es wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen. Der Auftraggeber hat die Pflicht ein Gutachten zu erstellen und zu liefern, der Auftragnehmer die Vergütung zu bezahlen. Das Gutachten soll unparteilich sein.  In Gerichtsprozessen werden Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivorgang verwendet.